RoHS
Die vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat am 27. Januar 2003 beschlossene Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten trat formal am 1. Juli 2006 in Kraft. Diese Richtlinie legt fest, dass in der EU vermarktete Produkte keinen der folgenden sechs Schadstoffe enthalten dürfen: Blei, Quecksilber, Cadmium, hexavalentes Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether.
Das Moxa-Programm für umweltgerechte Produkte
1. Moxa setzt die RoHS-Anforderungen bezüglich Produktdesign und -herstellung um. Die RoHS-konformen Produkte von Moxa sind hinsichtlich Funktion und Qualität mit den Produkten identisch, die vor diesem Termin hergestellt wurden.
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Beschränkung der Verwendung von Schadstoffen (RoHS)
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Der Europäische Gerichtshof hat die Ausnahme von Decabromdiphenylether (Deca-BDE) von der Richtlinie zur Beschränkung von Schadstoffen (RoHS) der EU im Oktober 2005 (Beschluss 2005/717/EU) aufgehoben. Deca-BDE wird üblicherweise als Flammschutzmittel für Kunststoffkomponenten in elektronischen Geräten eingesetzt.
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Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald sich Änderungen ergeben oder neue Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zur RoHS-Konformität von Moxa haben. |
Kennzeichnung umweltgerechter Produkte von Moxa
Nicht RoHS |
RoHS |
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Auf dem Produktkarton | |||
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Auf der Platine (Beispiel 1) | |||
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Auf der Platine (Beispiel 2) | |||
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Auf der Platine (Beispiel 3) | |||
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Auf dem Etikett | |||
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