REACHMoxas Stellungnahme zu REACH
Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EU)
REACH ist die jüngste europäische Gesetzgebung für chemische Stoffe, die in allen 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in den EFTA-Ländern der europäischen Wirtschaftsregion (EWR) Norwegen, Liechtenstein und Island gilt. REACH betrifft alle Hersteller und Importeure von Chemikalien in Europa. Stoffe, die in Mengen von wenigstens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sind fristgerecht zu registrieren, andernfalls dürfen sie nicht auf den Markt gebracht werden.
Erklärung von Moxa hinsichtlich der Mitteilungspflicht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern, SVHCs) gemäß REACH
Verpflichtungen zur Vorregistrierung bzw. Registrierung gemäß REACH
Moxa stellt keine chemischen Stoffe her und importiert keine chemischen Stoffe oder Zubereitungen in den europäischen Wirtschaftsraum, deren Mengen wenigstens 1 Tonne pro Jahr betragen.
Die folgenden SVHC sind ggf. in den aufgeführten Artikeln ab einem Gehalt von 0,1% Masseprozent enthalten.
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Nach unserem Kenntnisstand enthalten weder das ausgelieferte Produkt noch die Produktverpackung Stoffe oberhalb des Grenzwerts von 0,1% Massegewicht und 1 Tonne pro Jahr pro relevantem Stoff, die in der so genannten „Kandidatenliste“ aufgeführt sind. Aus diesem Grund unterlag und unterliegt Moxa nicht der direkten REACH-Verpflichtung zur Vorregistrierung und möglichen Registrierung relevanter Stoffe.
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